Lorbers Tochter

Wäre Jakob Lorber ein Mensch wie jeder andere auch, hätten wohl auch Lorberfreunde kein Problem damit, dass er eine uneheliche Tochter hatte. Doch für das Bild des asketischen enthaltsamen Propheten ist es offenbar notwendig, diesen Teil seiner Biographie zu verschweigen. So betont beispielsweise Edith Mikeleitis:

»Niemals hört man von einer näheren Beziehung zum weiblichen Geschlecht (...)«

(Der Plan Gottes. Ein Lorber-Brevier. Lorber-Verlag Bietigheim 1964, S. 16)


Im Verlassenschaftsakt (Steiermärkisches Landesarchiv, Signatur "BG Graz, ID 436/1864") ist dagegen vermerkt, was Jakob Lorber seiner

»natürlichen Tochter Maria Hochegger«

vererbt.

Als Dr. Reinhard Rinnerthaler im Rahmen seiner Dissertation (Zur Kommunikationsstruktur religiöser Sondergemeinschaften am Beispiel der Jakob-Lorber-Bewegung, Salzburg 1982) auf diese scheinbar banale Begebenheit stieß, drohten ihm Lorberfreunde mit rechtlichen Schritten, wie auch mit Gottes Strafe. Wie schon jemand vor ihm, der deswegen seine Hand verlor, würde auch er einen schweren Unfall erleiden, wenn er die Wahrheit über Lorbers Tochter veröffentlichte. Eine Prophezeiung, die sich Gott sei Dank nicht erfüllte. Welches Problem sollte Gott auch mit der Wahrheit haben?


Ablichtung des Verlassenschaftsaktes:

Blatt 1
Blatt 2
Blatt 3 (mit Kennzeichnung)
Blatt 3 in Druckbuchstaben
Blatt 4
Blatt 5
Blatt 6


In den 80er Jahren wurde gem. der vorliegenden Korrespondenz von Neuoffenbarungsanhängern noch die These vertreten, Lorber hätte diese Tochter adoptiert. Der Verlassenschaftsakt weist jedoch auf Seite 1 keine juristischen Nachkommen auf. Die Tochter wird lediglich unter Punkt 16 als "natürliche" Tochter angeführt, eine Formulierung die darauf hinweist, dass Jakob Lorber nie das Sorgerecht an seiner unehelichen Tochter hatte.

Vereinzelt sind auch Thesen zu hören, der Verlassenschaftsakt sei eine Fälschung, die im Rahmen einer Verschwörung angefertigt und dem Steiermärkischen Landesarchiv untergeschoben wurde.

Andere behaupten, der Beamte hätte sich verhört, als er "natürlichen Tochter Maria Hochegger" schrieb. Es sei deshalb darauf hingewiesen, dass speziell diese sensible Passage des Verlassenschaftsaktes (Erbschaft) neben dem Beamten noch von Michael Lorber, dem Bruder von Jakob Lorber und zwei weiteren Zeugen als korrekt unterzeichnet wurde.

Es sei noch einmal betont: Dass Jakob Lorber zumindest in jüngeren Jahren ein normales Sexualleben hatte, macht ihn eher sympathisch. Bemerkenswert ist daher nicht die Tochter Lorbers, sondern der peinliche Versuch, sie um jeden Preis zu leugnen.


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